Testament / Vermächtnis

Wer auch nach dem eigenen Tod sinnvolle Projekte unterstützen möchte, könnte unseren Verein im Testament bedenken. Ihre Unterstützung stellt für unsere Arbeit einen wichtigen Baustein dar, da wir jedes Jahr eine große Summe an Spenden einwerben müssen, um unsere Leistungen weiter anbieten zu können.

Wird der „Letzte Wille“ nicht in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten, fällt der Nachlass nach bestimmten Regeln Verwandten zu. Bestimmen Sie eine gemeinnützige Organisation wie den Verein „Auf dem Drachenkopf“ zum Erben, wird dieser zu Ihrem Rechtsnachfolger. Das bedeutet auch, dass mögliche Schulden auf diesen übergehen würden.

Mit einem Vermächtnis hingegen können Sie Personen oder Organisationen einzelne Vermögenswerte hinterlassen, also z.b. eine Immobilie oder eine bestimmte Geldsumme.

Bitte zögern Sie nicht, unsere Hilfe in diesen Fragen in Anspruch zu nehmen!

Telefon  Zentrale: 0 33 34 / 81 93 - 740
info@drachenkopf-ev.de

Nach oben scrollen